RECHTSANWÄLTE
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Arbeitsrecht

Wir beraten Sie gerne in allen Belangen der Arbeitswelt und des Arbeitsrechts. Unser Leistungsspektrum deckt sowohl Fragen der individuellen Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer(n) (Arbeits- bzw.(freie) Dienstverträge, etc.) als auch solche des sog. "kollektiven Arbeitsrechts" (Kollektivverträge, Betriebsvereinbarungen) ab.

Neben der Prüfung von arbeitsrechtlichen Fragestellungen des laufenden Geschäftsbetriebs, begleiten wir Sie auch gerne bei der Evaluierung und allfälligen Neustrukturierung in diesem Bereich der Unternehmenswelt – so führen wir gerne Compliance-Prüfungen und Mitarbeiterschulungen, inklusive Erstellung entsprechender interner Leitfäden, aber auch Gesamt-Evaluierungen des arbeitsrechtlichen ‚Status Quo‘ durch (Arbeits-/Dienstverträge, Gleitzeitmodelle, etc).

Wir vertreten Sie auch in den entsprechenden (arbeitsrechtlichen) Verfahren vor Gerichten und Behörden, um Ihre Rechte und Ansprüche für Sie durchzusetzen.

Der Umfang unseres arbeitsrechtlichen Beratungsangebots umfasst unter anderem:
  • Prüfung und Erstellung von Arbeits-/(freien) Dienstverträgen und sonstiger Verträge, Richtlinien, internen Dokumentationen u.a. mit insbesondere arbeits-, ausländerbeschäftigungs- oder arbeitskräfte-überlassungsrechtlichem Bezug, sowie jeweils Beratung in Zusammenhang mit der Beendigung derartiger Verträge
  • Vertretung in arbeitsrechtlichen Verfahren vor Gerichten und Behörden
  • Beratung im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts (Kollektivverträge, Betriebsvereinbarungen), inklusive Verhandlung mit Betriebsräten und Gewerkschaften (zB betreffend Abschluss, Änderung oder Beendigung von Betriebsvereinbarungen) sowie entsprechende rechtliche Umsetzung (zB Erstellung von Betriebsvereinbarungen)
  • Beratung und Vertretung im Bereich des Ausländerbeschäftigungs- und Arbeitskräfte-überlassungsrechts
  • Durchführung von arbeitsrechtlichen Due Diligence-Prüfungen, inklusive Organisation und Betreuung von (digitalen) Datenräumen
  • Beratung, Durchführung und Begleitung von arbeitsrechtlichen / Human Resources Compliance Prozessen sowie Erstellung und Umsetzung entsprechender Konzepte (zB Mitarbeiterschulungen) und der erforderlichen Dokumentationen (unternehmensinterne Leitfäden u.a.)
  • Beratung und Vertretung bei Umgründungen und Restrukturierungen aus arbeitsrechtlicher Sicht
  • Beratung in Zusammenhang mit Betriebspensionen und Mitarbeiterbeteiligungen sowie Analyse bestehender respektive dahingehend zu implementierender Modelle, inklusive jeweiliger Umsetzung der Änderung/Implementierung
Brand Neuhauser
Donner-Reichstädter
Rechtsanwälte GmbH
Brahmsplatz 7/7
1040 Wien