Wir beraten Unternehmen in allen Angelegenheiten des Datenschutzrechtrechts. Unser diesbezügliches Spektrum ist weitreichend und umfasst etwa nachfolgende Leistungen:
Größere Unternehmen sind zudem gesetzlich verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten (iSd DSGVO) zu bestellen. Auf Wunsch werden unsere Spezialisten auch als externe Datenschutzbeauftragte für Unternehmen tätig und unterstützen sie so laufend bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Wir verfügen ferner über spezifischerechtliche Kompetenz und besondere Expertise im Bereich des Informationsfreiheitsrechts, also insbesondere in der Beratung in Zusammenhang mit Fragen der Informationsweiter-/-herausgabe, und in der Führung von Verfahren nach Auskunftspflichtgesetz(en) hinsichtlich der Informationsherausgabe bzw. -verweigerung von Organen der öffentlichen Hand.