RECHTSANWÄLTE
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Kunst und Kultur

Unser in diesem Bereich angebotenen Leistungen bestechen durch ein fundiertes rechtliches und praxisbezogenes Know-how, das es uns ermöglicht, eine umfassende Beratung für die Welt der "Kunst & Kultur" anbieten zu können: Ob Künstler, Unternehmer und Unternehmen, selbständig Erwerbstätige oder Arbeitnehmer im Bereich der Kreativwirtschaft oder des Kunst- und Kultursektors, ob Konzert- und sonstige Event- bzw. Kulturveranstalter, Galeristen, Galerien, Kunsthändler, Kulturmanager, Verlage, Medien, Agenturen (Werbung, Konzertvermittlung, etc.), Unternehmen im Bereich der (Werbe)Filmproduktion, Verwertungsgesellschaften, Architekten, Architektur-, Design- und sonstige Kreativbüros, Bands, Orchester, Musiker und sonstige darstellende/-bietende Künstler, Museen, Literaturschaffende, u.a. – fühlen sich bei uns bestens aufgehoben, beraten und aufgrund unseres großen persönlichen Interesses und Branchenkenntnis in diesem Bereich stets auch "künstlerisch verstanden".

Unser breites Beratungsspektrum im Bereich "Kunst & Kultur" umfasst etwa:
  • Erstellung und Prüfung von Künstler-, Verlags-, Autoren-, Aufführungsverträgen, von Verträgen über die Verwertung von Musik-, Foto- und Filmrechten, sowie anderer (urheberrechtlicher) Verträge, insbesondere hinsichtlich der Einräumung von Nutzungsrechten (Lizenzverträge), sowie Erstellung und Prüfung von AGB
  • Gerichtliche und außergerichtliche Rechtsdurchsetzung sowie Abmahnungen
  • Begleitung und Vertretung in Behördenverfahren
  • Prüfungen in Zusammenhang mit Ausstellungen und Katalogen
  • Abstimmung mit Verwertungsgesellschaften
  • Beratung iZm Sponsoring und Förderungen, inkl. ('rechtlich-organisatorische') Begleitung der jeweiligen 'Verfahren' bzw. Prozesse
  • Beratung in öffentlich-rechtlichen Themenbereichen, zB Veranstaltungs-, Gewerbe-, Jugendschutzrecht u.a.
  • Beratung und Abwicklung (öffentlich-rechtlicher) 'Genehmigungs-', (IP-rechtlicher) Registrierungs- sowie Lizenzverfahren
  • Begleitung und Abwicklung von Kauf- und Verkaufsprozessen und sonstigen Fällen der Eigentums- und (Nutzungs-)
    Rechteübertragung, und zwar auch im unternehmerischen Bereich (zB M&A-Transaktionen, Due Diligence Prüfungen)
  • Joint Venture – Vereinbarungen und Kooperationen zwischen kulturellen Einrichtungen und Künstlern (auch untereinander)
  • Haftungsfragen (etwa in Zusammenhang mit Veranstaltungen) und Leistungsstörungen
  • Beratung iZm Open Content, Open Access, Open Source etc.
  • Beratung iZm dem Schutz Ihres Geistigen Eigentums
Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Kategorie: Geistiges Eigentum
Brand Neuhauser
Donner-Reichstädter
Rechtsanwälte GmbH
Brahmsplatz 7/7
1040 Wien