Unser in diesem Bereich angebotenen Leistungen bestechen durch ein fundiertes rechtliches und praxisbezogenes Know-how, das es uns ermöglicht, eine umfassende Beratung für die Welt der "Kunst & Kultur" anbieten zu können: Ob Künstler, Unternehmer und Unternehmen, selbständig Erwerbstätige oder Arbeitnehmer im Bereich der Kreativwirtschaft oder des Kunst- und Kultursektors, ob Konzert- und sonstige Event- bzw. Kulturveranstalter, Galeristen, Galerien, Kunsthändler, Kulturmanager, Verlage, Medien, Agenturen (Werbung, Konzertvermittlung, etc.), Unternehmen im Bereich der (Werbe)Filmproduktion, Verwertungsgesellschaften, Architekten, Architektur-, Design- und sonstige Kreativbüros, Bands, Orchester, Musiker und sonstige darstellende/-bietende Künstler, Museen, Literaturschaffende, u.a. – fühlen sich bei uns bestens aufgehoben, beraten und aufgrund unseres großen persönlichen Interesses und Branchenkenntnis in diesem Bereich stets auch "künstlerisch verstanden". 
Unser breites Beratungsspektrum im Bereich "Kunst & Kultur" umfasst etwa:
- Erstellung und Prüfung von Künstler-, Verlags-, Autoren-, Aufführungsverträgen, von Verträgen über die Verwertung von Musik-, Foto- und Filmrechten, sowie anderer (urheberrechtlicher) Verträge, insbesondere hinsichtlich der Einräumung von Nutzungsrechten (Lizenzverträge), sowie Erstellung und Prüfung von AGB
 - Gerichtliche und außergerichtliche Rechtsdurchsetzung sowie Abmahnungen
 - Begleitung und Vertretung in Behördenverfahren
 - Prüfungen in Zusammenhang mit Ausstellungen und Katalogen
 - Abstimmung mit Verwertungsgesellschaften
 - Beratung iZm Sponsoring und Förderungen, inkl. ('rechtlich-organisatorische') Begleitung der jeweiligen 'Verfahren' bzw. Prozesse
 - Beratung in öffentlich-rechtlichen Themenbereichen, zB Veranstaltungs-, Gewerbe-, Jugendschutzrecht u.a.
 - Beratung und Abwicklung (öffentlich-rechtlicher) 'Genehmigungs-', (IP-rechtlicher) Registrierungs- sowie Lizenzverfahren
 - Begleitung und Abwicklung von Kauf- und Verkaufsprozessen und sonstigen Fällen der Eigentums- und (Nutzungs-)
Rechteübertragung, und zwar auch im unternehmerischen Bereich (zB M&A-Transaktionen, Due Diligence Prüfungen) - Joint Venture – Vereinbarungen und Kooperationen zwischen kulturellen Einrichtungen und Künstlern (auch untereinander)
 - Haftungsfragen (etwa in Zusammenhang mit Veranstaltungen) und Leistungsstörungen
 - Beratung iZm Open Content, Open Access, Open Source etc.
 - Beratung iZm dem Schutz Ihres Geistigen Eigentums
 
Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Kategorie: 
Geistiges Eigentum